Vom 22.12. bis 2.1.2024 bleibt der Heidelberger Kunstverein geschlossen!

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
11 – 18 Uhr
Mittwoch
11 – 18 Uhr
Donnerstag
11 – 18 Uhr
Freitag
11 – 18 Uhr
Samstag
11 – 18 Uhr
Sonntag
11 – 18 Uhr
Feiertags
11 – 18 Uhr

Dialogische Ausstellungserkundungen (kostenfrei)

Der Kunstverein bietet zu jeder Ausstellung kostenfreie Rundgänge in verschiedenen Sprachen mit dem Team Kunstvermittlung an.

Sprachlegende

CN – Chinesisch

DE – Deutsch

EN – Englisch

ES – Spanisch

FR – Französisch

IT – Italienisch

JA – Japanisch

RU – Russisch

SE – Schwedisch

TR – Türkisch

 

Anfahrt

Der Heidelberger Kunstverein befindet sich im Zentrum der Altstadt, der Zugang erfolgt über das Kurpfälzische Museum / Palais Morass in der Hauptstraße / Fußgängerzone.

Heidelberger Kunstverein
Hauptstraße 97
69117 Heidelberg

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Heidelberger Kunstverein ist mit den Buslinien 31, 32 oder 35 über folgende Haltestellen zu erreichen:

Haltestelle Kongresshaus / Stadthalle (Linien 31, 32, 35)
Haltestelle Universitätsplatz (Linien 31, 32)
oder auch fußläufig vom zentralen Bismarckplatz mit allen Linien.

Hier finden Sie die Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar.

Parkmöglichkeiten

Das Parkhaus Kongresshaus / Stadthalle (P8) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Kunstvereins. Das Parkhaus Kraus (P6) befindet sich fünf Gehminuten vom Kunstverein entfernt.

Eintritt: Pay What You Want!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Buchbare Führungen

Schulklassen
nach Absprache
Gruppen
70 € (60 € für Mitglieder)

Mieten

Unsere Räumlichkeiten kann man auch mieten. Ihre Anfrage hierzu senden Sie bitte an hdkv@hdkv.de

Barrierefreier Zugang

Der Kunstverein ist für den Besuch mit Rollstuhl oder Kinderwagen geeignet. Der Eingang ist barrierefrei zugänglich. Im Innern steht ein Fahrstuhl zur Verfügung.

Fotografieren im HDKV

Das Fotografieren ist ausschließlich zur aktuellen Berichterstattung über die Ausstellung / Veranstaltung erlaubt. Bei jeder anderweitigen Nutzung der Fotos sind Sie verpflichtet, selbstständig vorab die Fragen des Urheber- und Nutzungsrechts zu klären. Sie sind verantwortlich für die Einholung weiterer Rechte (z.B. Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken, Persönlichkeitsrechte).